Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bremert GmbH Stand: 05.10.2026
Bremert GmbH Hammerstiel 1 24226 Heikendorf Telefon: +49 (0)431 5601 4373 E-Mail: kontakt@tischlereibremert.de Website: https://tischlereibremert.de
-
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Bremert GmbH, insbesondere für Tischlerarbeiten, Treppenbau, Innenausbau, Möbel- und Küchenarbeiten, Arbeitsplatten, Fenster- und Türenmontage sowie damit zusammenhängende Planungs-, Liefer- und Montageleistungen.
1.2 Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in Zeichnungen, Leistungsverzeichnissen oder Nachträgen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
-
Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindefrist enthalten. Eine im Angebot genannte Bindefrist geht vor.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.3 Grundlage des Vertrags sind die im Angebot beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
2.4 Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Muster, Berechnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder zur Ausführung durch Dritte genutzt werden.
-
Leistungsumfang
3.1 Wir führen unsere Leistungen fachgerecht nach den vertraglichen Vereinbarungen und den anerkannten Regeln des Tischlerhandwerks aus.
3.2 Nicht zum Leistungsumfang gehören Neben- und Fremdgewerke, soweit sie nicht ausdrücklich beauftragt sind. Dazu zählen insbesondere Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Maler-, Maurer-, Putz-, Estrich-, Bodenbelags-, Abdichtungs-, Gerüst-, Statik-, Planungs-, Genehmigungs- und Entsorgungsleistungen.
3.3 Bei Arbeiten an bestehenden Gebäuden, Bauteilen oder Einrichtungen schulden wir keine Prüfung verdeckter Bauteile, Leitungen, Untergründe, Tragfähigkeiten oder bauphysikalischer Eigenschaften, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Treten bei der Ausführung Umstände auf, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren, werden erforderliche Zusatzleistungen gesondert vereinbart und berechnet.
3.4 Behördliche Genehmigungen, statische Nachweise, bauphysikalische Nachweise und sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen, soweit sie nicht ausdrücklich als unsere Leistung vereinbart sind.
-
Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat uns alle für die Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Pläne, Maße, technische Vorgaben, vorhandene Unterlagen, bekannte Mängel, Angaben zu Leitungen, Wand- und Bodenaufbauten sowie besondere Nutzungsanforderungen.
4.2 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle oder der Montageort zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich, geräumt, trocken, ausreichend beleuchtet, beheizbar und montagebereit ist. Erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse sind unentgeltlich bereitzustellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwendungen können berechnet werden.
4.4 Freigaben von Zeichnungen, Mustern, Materialien, Farben, Oberflächen oder Ausführungsdetails sind verbindlich. Änderungen nach Freigabe können Mehrkosten und Terminverschiebungen auslösen.
-
Preise und Zusatzleistungen
5.1 Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit im Angebot nichts anderes zulässigerweise ausgewiesen ist. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Pauschalpreise gelten nur für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und die dort zugrunde gelegten Bedingungen.
5.3 Änderungen, Erweiterungen und Zusatzleistungen, die der Auftraggeber nach Vertragsschluss wünscht oder die aus nicht erkennbaren Umständen erforderlich werden, werden gesondert vereinbart und berechnet.
5.4 Stundenlohnarbeiten werden nach den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen abgerechnet. Material, Fahrtkosten, Fremdleistungen, Entsorgung und Nebenleistungen werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
-
Lieferung, Ausführung und Termine
6.1 Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Termine setzen voraus, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Vorleistungen anderer Gewerke und vereinbarten Zahlungen rechtzeitig erfolgen.
6.3 Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben. Dazu gehören insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Materialengpässe, Krankheit, Streik, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, nicht montagebereite Baustellen und fehlende Freigaben.
6.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
-
Zahlung und Abschlagszahlungen
7.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
7.2 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen, angelieferte Materialien oder nachgewiesenen Wertzuwachs zu verlangen.
7.3 Bei Verbraucherbauverträgen gelten die gesetzlichen Sonderregelungen, insbesondere zu Abschlagszahlungen, Sicherheiten, Baubeschreibung, Textform und Widerruf.
7.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
7.5 Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
-
Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte bewegliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen.
8.3 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
-
Abnahme
9.1 Werk- und Montageleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
9.2 Wird keine förmliche Abnahme vereinbart, kann die Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Ingebrauchnahme der Leistung oder vorbehaltlose Zahlung.
9.3 Fordern wir den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auf und nimmt der Auftraggeber die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht ab, gelten die gesetzlichen Abnahmeregelungen. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir zuvor in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder verweigerten Abnahme hingewiesen haben.
-
Mängelrechte
10.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
10.2 Offensichtliche Mängel sollen uns möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit Folgeschäden vermieden und eine zeitnahe Prüfung ermöglicht werden kann. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
10.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat uns hierfür eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
10.4 Keine Mängel sind übliche, technisch unvermeidbare oder materialtypische Abweichungen, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen und der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
-
Naturholz, Oberflächen und technische Hinweise
11.1 Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Ästen, Spiegeln, Poren, Splint, Rissen und natürlichen Merkmalen sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar, soweit sie im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit und der üblichen handwerklichen Ausführung liegen.
11.2 Massivholz, Furniere und Holzwerkstoffe reagieren auf Raumklima, Feuchtigkeit, Temperatur und UV-Licht. Quellen, Schwinden, leichte Fugenbildung, Farbveränderungen und materialbedingte Bewegungen können natur- und materialtypisch sein.
11.3 Der Auftraggeber hat für ein geeignetes Raumklima und die erforderliche Pflege und Wartung zu sorgen. Beschläge, Dichtungen, Fugen, bewegliche Teile, Oberflächen und Außenteile sind regelmäßig zu kontrollieren und zu pflegen.
11.4 Pflege- und Wartungshinweise sind zu beachten. Schäden durch ungeeignete Reinigung, fehlende Pflege, falsches Raumklima, Feuchtigkeit, stehendes Wasser, unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter fallen nicht unter unsere Mängelhaftung, soweit sie hierdurch verursacht wurden.
-
Vom Auftraggeber gestellte Materialien oder Vorleistungen
12.1 Stellt der Auftraggeber Materialien, Bauteile, Geräte, Beschläge oder Vorleistungen anderer Unternehmen zur Verfügung, haften wir nicht für deren Eignung, Qualität, Maßhaltigkeit, Funktionsfähigkeit oder rechtzeitige Verfügbarkeit, soweit der Mangel nicht für uns offensichtlich erkennbar war.
12.2 Mehraufwand durch ungeeignete, verspätete oder fehlerhafte Vorleistungen oder Materialien wird gesondert berechnet, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
-
Kündigung und Stornierung
13.1 Kündigungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, entstandenen Kosten und die gesetzlichen Vergütungsansprüche zu bezahlen.
13.3 Bereits bestellte Sondermaterialien, individuell angefertigte Teile oder nicht stornierbare Fremdleistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
-
Haftung
14.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
-
VOB/B bei Verträgen mit Unternehmern
15.1 Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann für Bauleistungen die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung vereinbart werden.
15.2 Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag ausdrücklich als Ganzes vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wird.
15.3 Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht als Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart.
-
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
-
Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht.
17.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
